AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Interflexio AG (Mamiexpress)

§ 1 Geltung
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis umfassten Leistungen
einschliesslich eventueller Nachtrags- u. Ergänzungsaufträge, einschliesslich Beratungsleistungen für die Plattform
www.mamiexpress.ch.
2. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
3. Ein Vertrag zwischen der Kundschaft und der Interflexio AG kommt erst dann zustande, wenn die Interflexio AG die
Buchungsanfrage bestätigt.
4. Die Datenschutzerklärung der Interflexio AG ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Ersichtlich unter
www.mamiexpress.ch/datenschutz

§ 2 Schriftform
1. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen der
Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 3 Umfang und Durchführung des Auftrages
1. Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der bei Bestellung vereinbarten Leistung und auf www.mamiexpress.ch
angebotenen Leistungen (Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung, etc), nicht ein bestimmter Erfolg bzw. ein
bestimmtes Ergebnis. Vertraglich kann eine gewisse Dauer pro Einsatz bestimmt werden, doch diese Angabe dient zur
Orientierung. Verrechnet wird nur die tatsächlich geleistete Zeit. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf
Veranlassung des Auftraggebers bedeuten eine Auftragsveränderung bzw. -erweiterung und werden dem Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt. Sollte die beauftragte Zeit nicht für den in auftraggegebenen Aufwand genügend, kann
keine Gewährleistung erfolgen.
2. Der/Die AuftraggeberIn erkennt die von der Interflexio AG bei Vertragsdurchführung angewandten Verfahren bzw. Methoden
als die für die Fragestellung des Auftrages richtigen Verfahren bzw. Methoden an, sofern nicht bei Auftragserteilung
etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt 2h, pro Monat 4h.
3. Massgebend für die Rechnungsstellung ist stets der Arbeiterrapport. Hier notiert sich die auszuführende Haushaltshilfe die Anzahl
geleisteten Stunden und diese werden mit Datum einzeln in Rechnung gestellt. Der Rapport bildet die Basis für die
Rechnungsstellung und spiegelt die geleistete Zeit. Die bei Bestellung vereinbarten Zeit wird, wenn immer möglich,
eingehalten und dient als Orientierung und Rahmen, beim Vorliegen von Mehraufwand oder Vergabe von
Zusatzaufträge kann es zu zeitliche Differenzen kommen.
4. Interflexio AG führt die Vermittlung durch und wählt die passende Vertragspartnerschaft. Der/Die Auftraggeber/In hat das Recht
andere Partner zu wählen, aber nur mit Angaben von Gründen. Der Vertrag ist nicht an einem bestimmten Mitarbeiter/In
gebunden, dessen/deren Absenz oder Auswechselung ist keine Begründung für die sofortige Auflösung. Die Interflexio AG ist
aber stets darum bemüht, dass bei der Kundschaft stets der/die gleiche Mitarbeiter/In tätig ist und somit seine persönliche Mami ist.
5. Die Kundenanleitung, sowie die bei der Bestellungsbestätigung zugeschickten Checklisten der Interflexio AG sind ein
fester Bestandteil aller Aufträge und Verträge und von beiden Parteien einzuhalten. Besonders bei Senioren- oder
Kinderbetreuung ist das Ausfüllen und die Übergabe der Checkliste an die Interflexio AG und dort tätige Mitarbeiter/In
unumgänglich.
6. Bis zur Terminbestätigung seitens Mamiexpress.ch (Interflexio AG) kommt kein Auftragsverhältnis zustande, beide
Parteien sind bis zu diesem Zeitpunkt somit jederzeit frei das Auftragsverhältnis sofort und ohne Kosten aufzulösen. Sobald
der Kennenlerntermin stattfindet und man mit dem/der Mitarbeiter/In die regelmässige Frequenz vereinbart hat, gilt der Auftrag als
aktiviert und für beide Seiten bindend. Eine Auflösung ist im ersten Monat des Dienstes jederzeit ohne Kündigungsfrist
möglich (Probemonat), ab dem zweiten Dienstmonat gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat per Monatsende.
7. Termine müssen bis 24h vorher abgesagt werden (Werktags). Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden normal
verrechnet. Im Laufe des Jahres dürfen nur max. 5 Termine seitens der Kundschaft abgesagt werden, wenn er einen
regelmässigen Dienst bucht, um Einkommenseinbussen des/der Mitarbeiters/In zu verhindern, ausgeschlossen sind Stornierungen während der Kündigungsfrist, da diese einen Umgang dieser darstellen.
Bei längeren
Abwesenheiten kann eine gesonderte Regelung mit der Agentur (Mamiexpress.ch) vereinbart werden
(Pausierung).
8. Sollte der/die  Mitarbeiter/In (Mami) krank oder Ferien haben, wird die Kundschaft von der Agentur informiert und sie
organisiert auf Wunsch, sowie nach Möglichkeit, Ersatz. Zu gewissen Zeiten kann aber eine Personalknappheit
bestehen, so dass der Ersatz nicht immer garantiert werden kann. Fällt der Einsatz auf einem Feiertag, entfällt
dieser Termin. Verschiebungen sind nach vorheriger Absprache mit der Mami möglich, aber können nicht in jedem
Fall garantiert werden.
9. Endreinigungen, Abnahmegarantien, das Heben von Gegenständen von mehr als 12kg, Räumungen oder
Möbelverschiebungen, Vorhangs- oder Teppichreinigung, sowie Seniorenpflege (medizinische Alterspflege)
werden nicht angeboten und auch nicht ausgeführt.

§ 4 Reinigungsmaterial oder sonstiges für die Arbeit benötigtes Material
1.Die Kundschaft stellt sämtliche Utensilien kostenlos zur Verfügung. Die Kundschaft ist für das Vorhandensein der benötigten
Arbeitsgegenstände selbst verantwortlich. Die erbrachten Leistungen werden auf Stundenbasis berechnet. Im Entgelt

inbegriffen sind nur die Kosten der Arbeit, sämtliche Reinigungsmittel, Geräte, Windeln oder sonstige Ausrüstung ist
vom Kunden auf seine eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
2.Die Kundschaft verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, bei der Vertragserfüllung mitzuhelfen. Sollte aufgrund
falscher Arbeitsutensilien eine Sache beschädigt werden, ist eine Haftung seitens Interflexio AG ausgeschlossen. Die
Kundenanleitung und das Betriebsreglement sind hier massgebend.
3.Es sind stets ausschliesslich nicht-kratzende Schwämme für die Reinigung zur Verfügung zu stellen. Auch bei
Schwämmen mit zwei Oberflächen muss die “härtere Oberfläche” nicht kratzend sein (Soft) und selbst für Glasreinigung
geeignet sein.
4. Für die Reinigung des normalen Haushaltes sind folgende Mittel notwendig: saubere Microfasertücher (6-8 Stück für die
nasse und trockene Reinigung) , nicht kratzende Schwämme (2 Stück), ein Eimer, ein Mopp mit zwei Mopptücher, ein
Staubsauger, ein Staubwedel oder Staubtuch und die Reinigungsmittel (Küchenreiniger/Fettlöser, Kalkreiniger, Badreiniger,
Allzweckseife, Glasreiniger, Ofenreiniger, WC-Reiniger). Aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes und der Prävention
müssen Reinigungsmittel immer klar beschriftet sein, vor allem auf die Gefahrenhinweise oder Risikoklasse, desweiteren müssen Utensilien eine sichere Arbeitsweise ermöglichen.

§ 5 Weitergabe bzw. Verwendung von beruflichen Äusserungen
1. Die Weitergabe beruflicher Äusserungen (Berichte, Stellungnahmen etc.) eines/r Mitarbeiters/In bzw. Vertreters/In der Interflexio
AG durch die Auftraggeberschaft an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Interflexio AG, soweit sich nicht bereits
aus dem Auftragsinhalt die Genehmigung der Weitergabe an Dritte ergibt.
2. Die Verwendung beruflicher Äusserungen von Mitarbeitern/Innen bzw. Vertretern-/Innen der Interflexio AG zu Werbezwecken durch
den Auftraggeber ist unzulässig.

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums
1. Der Auftraggeber darf die im Rahmen eines Vertrages, von der Interflexio AG gefertigten Stellungnahmen, Berichte,
Zeichnungen, Berechnungen etc. nur für eigene Zwecke verwenden. Eine andere, anderweitige Verwendung ist ohne
schriftliche Zustimmung der Interflexio AG untersagt.
2. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreib-, Rechenfehler oder formelle Mängel, die in einer beruflichen
Äusserung (Berichte, Stellungnahme etc.) der Interflexio AG enthalten sind, können von ihr jederzeit auch Dritten
gegenüber berichtigt werden. In den vorbenannten Fällen wird die Auftraggeberschaft zuvor von der Interflexio AG kontaktiert
werden.

§ 7 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
1. Die Interflexio AG verpflichtet sich nach Massgabe der Gesetze, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit für die Auftraggeberschaft bekannt werden und die nicht das Wohl der Allgemeinheit verletzen bzw. gefährden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von ihrer Schweigepflicht.
2. Die Interflexio AG reicht Berichte, schriftliche Äusserungen etc. über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit
schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberschaft an Dritte weiter.
3. Die Datenschutzerklärung der Interflexio AG ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Ersichtlich unter
www.mamiexpress.ch/datenschutz

§ 8 Haftung
1. Interflexio AG besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden im Rahmen der rechtlichen
Haftpflicht haftet (Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio.). Für andere Schäden, ausserhalb der
Betriebshaftpflicht (Kulanz) ist die Haftung der Interflexio AG auf den Betrag von CHF 500.- limitiert. Ebenso für
Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt. Die Interflexio AG haftet –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Abnützungen von Geräten oder Objekten oder geringfügige Kratzer am Parkett oder an Glas- oder
Keramikoberflächen gelten nicht als Schaden und sind somit von jeglicher Haftung ausgeschlossen (z.B.
Bügeleisen, Staubsauger,etc).
3. Sensible Oberflächen oder Materialien, welche eine besondere Pflege benötigen, sind der Mami vor deren Arbeit
zu melden und entsprechend zu instruieren, andernfalls besteht keine Haftung.
4. Auf Oberflächen stehende Objekte sind fachgerecht mit einem Unterschutz zu unterlegen um Kratzer zu vermeiden
(z.B. Dekoobjekte auf glänzende Oberflächen, Stuhlbeine, etc.) Für eine fachgerechte und gründliche Reinigung ist
das Bewegen vieler Objekte notwendig um darunter zu reinigen, aus diesem Grund sind diese mit einem für die
darunter liegende Oberfläche geeigneten, meist bereits vom Produkt selbst, mitgelieferten Unterschutz zu
unterlegen. Auf Kratzer oder Dellen, die durch solche Objekte entstehen, besteht keine Haftung.
5. Die Haushaltshilfe übernimmt auch Bügelarbeiten für Sie, die Wäsche wird aber von der Kundschaft selbst ausgeführt
oder auf deren Haftung, um so die richtige Waschung der sensiblen Materialien zu garantieren. Kleidung aus
Seide oder empfindlichen Materialien (Wolle) sind der Textilreinigung zu übergeben, andernfalls kann hier keine
Haftung übernommen werden.
6. Schäden sind unmittelbar zu melden, damit der Schadenshergang besichtigt oder überprüft werden kann (24h
nach Einsatz). Es ist stets der haftpflichtrechtlicher Zeitwert geschuldet, die Kundschaft hat somit alle zur Verifizierung
des Wertes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

7. Für den Schlüsselverlust wird nur gehaftet, wenn ein Schlüssel persönlich übergeben wird an einem/er Mitarbeiter/In der Interflexio AG, bei einer Deponierung im Briefkasten oder  ähnliche Orte ist eine Haftung ausgeschlossen. Bei Auftragsende oder Mamiwechsel findet die normale
Schlüsselretournierung via Depot im Briefkasten oder persönlich, es werden keine Schlüssel per Post versendet.
Für persönliche Abgaben kann es zu Zusatzkosten kommen.
8. Bei einmaligen Aufträgen besteht keine Schadenshaftpflicht.
9. Auf Schäden, die durch Reinigungsmittel entstehen, die zwar fachgerecht (Badmittel für die Reinigung des
Lavabos) aber für diese Oberfläche nicht geeignet sind und der Mami aber so zur Verfügung gestellt wurden,
besteht keine Haftung (Bsp. Steinlavabo darf nicht mit scheuernden Mittel gereinigt werden, der Kunde stellt aber
nur ein scheuerndes Badmittel zur Verfügung).
10. Die Interflexio AG haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende
Unterbrechungen der Plattformen entstehen, oder für Inhalte von verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den
verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Nutzungsbedingungen.

§ 9 Kündigung
1. Die Kündigung kann jederzeit von beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat per
Monatsende ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist umfasst und deckt somit alle Kosten, die bei einem
Dauerauftrag entstehen (Art. 404 Abs. 2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kann der Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen.
2. Kommt die Auftraggeberschaft mit der Vergütungszahlung in Verzug und bleibt auch die von der Interflexio AG gesetzte
Nachfrist erfolglos, so ist die Interflexio AG berechtigt, sämtliche noch nicht abgewickelten Verträge mit der Auftraggeberschaft fristlos zu kündigen, es sei denn, diese leistet für alle Verträge Sicherheit in Höhe der zu
erwartenden Vergütungsansprüche der Interflexio AG .
3. Kommt die Auftraggeberschaft einen Verpflichtungen gemäss § 2-5 nicht nach, so ist die Interflexio AG nach Setzung einer
Frist von 10 Tagen ebenfalls berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall steht der Interflexio AG die volle
Vergütung abzgl. etwaiger durch die Aufhebung des Vertrages ersparter Aufwendungen zu. Das gleiche gilt auch, wenn
die Interflexio AG aus wichtigem Grund, den die Auftraggeberschaft zu vertreten hat, den Vertrag kündigt. Etwaige
Schadensersatzansprüche der Interflexio AG bleiben hiervon unberührt.
4. Kündigt die Interflexio AG aus wichtigem Grund, den die Auftraggeberschaft nicht zu vertreten hat, so steht ihr für die bisher
erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch zu, es sei denn, dass ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung
für die Auftraggeberschaft nachweislich ohne Interesse sind und auch von ihm nicht verwertet werden.
5. Kündigt die Auftraggeberschaft ohne wichtigen Grund, so steht der Interflexio AG die volle Vergütung abzgl. evtl. ersparter
Aufwendungen zu.
6. Kündigt die Auftraggeberschaft aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der Interflexio AG beruht, so steht
der Interflexio AG für die bereits erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch zu, es sei denn, dass die bisherigen
Leistungen für die Auftraggeberschaft nachweislich unverwertbar sind und auch nicht verwertet werden.
7. Ein Rahmenvertrag bzw. ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung und/oder gesondert gewährten Konditionen kann,
soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines
Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Interflexio AG ist
allerdings berechtigt, eine Zurückzahlung der aufgrund des Dauer- bzw. Rahmenvertrages und dem damit zugrunde
gelegten Auftragsvolumen gewährten Skonti oder Rabatte zu verlangen.

§ 10 Zahlungsbedingungen
1. Die Interflexio AG hat neben ihrer Gebühren- und/oder Honorarforderung Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen.
Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung u. Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen
von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.
2. Der Preis pro Stunde ist der Website www.mamiexpress.ch oder der schriftlichen Bestätigung
(Sondervereinbarung) zu entnehmen.
2. Soweit keine Zahlungsfrist vermerkt ist, sind die Rechnungen der Interflexio AG sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Beim Verzug können Mahngebühren von 20 CHF erlegt werden.
4. Die Forderungen der Interflexio AG werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn die Auftraggeberschaft schuldhaft in Zahlungsrückstand gerät. Kommt der/die  Kunde/In  in
Zahlungsrückstand kann die Interflexio AG nach einer gewissen Zeit den Dienst einstellen und bis zur Kündigung die
hier fällige Einsätze ohne Einsatz verrechnen.

§11 Gewährleistung
1. Die Interflexio AG wird im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Kapazität darauf hinwirken, dass der
Auftrag ordnungsgemäss und branchenüblch erfüllt wird. Die Interflexio AG ist rechtlich allerdings nicht für die
ordnungsgemässe Erbringung der Leistung verantwortlich. Reklamationen sind innert 24h nach Einsatz schriftlich
anzubringen.

2. Ist die Leistung der Interflexio AG mangelhaft, so hat die Auftraggeberschaft innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist zunächst das Recht auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann die Auftraggeberschaft nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) verlangen. Für die Beurteilung der Leistung ist die Auftragsart massgebend. Wurde nur eine bestimmte
Anzahl Mitarbeiter/Innen oder Stunden bestellt, so ist die geleistete Zeit geschuldet und nicht ein bestimmtes Ergebnis, wenn
dieser in der dafür gegebenen Zeit nicht realistisch war.
2. Hat die Auftraggeberschaft einen Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erkannt, so ist dieser binnen 2
Wochen der Interflexio AG schriftlich anzuzeigen.
3. Besteht zwischen der Interflexio AG und der Auftraggeberschaft Streit darüber, ob ein Mangel der Leistung der Interflexio AG
vorliegt, so hat die Interflexio AG nach Absprache mit der Auftraggeberschaft  das Recht, einen unabhängigen Gutachter mit
einer zusätzlichen Gegenkontrolle mit vergleichbaren Verfahren zu beauftragen. Wird aufgrund der Gegenkontrolle des
Gutachters ein Mangel der Leistung der Interflexio AG festgestellt, so trägt die Interflexio AG die Verfahrenskosten, im
umgekehrten Fall trägt der Auftraggeber diese entstandenen Kosten.
4. Sofern Mängel auf fehlerhafte Informationen (vgl. § 5) durch die Auftraggeberschaft  zurückzuführen sind, wird die Beseitigung
dieser Mängel der Auftraggeberschaft gesondert in Rechnung gestellt.

§12 Herausgabe von Unterlagen
1. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Interflexio AG auf Verlangen der Auftraggeberschaft alle
Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von der Auftraggeberschaft oder für diesen erhalten
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Interflexio AG und dem Auftraggeber sowie für
Schriftstücke, die die Auftraggeberschaft  bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Interflexio AG ist berechtigt, von
sämtlichen zurückzureichenden Unterlagen, Abschriften oder Fotokopien für die eigene Aufbewahrung anzufertigen.

13. Gutscheine
Der Mamiexpress.ch-Gutschein kann nach Massgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen auf der Seite
www.mamiexpress.ch eingesetzt werden.
Der Gutschein wird Ihnen in Form einer Grußkarte nach Zahlungseingang postalisch oder per Mail zugestellt.
Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den Gutscheincode nicht mehr zu
verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.
Der Gutschein kann für den Kauf der über den Mamiexpress.ch vertriebenen Produkte eingesetzt werden. Der
Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Eingelöst wird der Gutschein durch Übergabe des Codes,
nach deren Einlösung ist der Code gesperrt.
Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch
erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist
ausgeschlossen.
Gutscheine müssen spätestens zum Ende des zweiten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden;
danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
Mamiexpress.ch übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittung (z.B.
wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes.
Ebenfalls ist beim Kauf des Gutscheines die Region und die gewünschte Dienstleistung zu beachten, da wir nicht für eine
komplette regionale Abdeckung garantieren können. Vor dem Kauf verpflichtet sich der Kunde abzuklären, ob in der
gewünschte Region die gewünschte Dienstleistung auch verfügbar ist.

§14 Schlussbestimmungen
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Interflexio AG und der Auftraggeberschaft sowie für diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Interflexio AG (Zürich).
3. Ist eine Vereinbarung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.