Allgemeine Geschäftsbedingungen der Interflexio AG

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§ 1 Geltung

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis

umfassten Leistungen einschliesslich eventueller Nachtrags- u. Ergänzungsaufträge,

einschliesslich Beratungsleistungen.

2. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit

widersprochen.

§ 2 Schriftform

1. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 3 Umfang und Durchführung des Auftrages

1. Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg bzw. ein bestimmtes Ergebnis. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten eine Auftragsveränderung bzw. -erweiterung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

2. Der Auftraggeber erkennt die von der Interflexio AG bei Vertragsdurchführung angewandten Verfahren bzw. Methoden als die für die Fragestellung des Auftrages richtigen Verfahren bzw. Methoden an, sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt 1.5h-2h.

3. Interflexio AG führt die Vermittlung durch und wählt den passenden Vertragspartner aus. Der Auftraggeber hat das Recht andere Partner zu wählen, aber nur mit Angaben von Gründen.

§ 4 Reinigungsmaterial oder sonstiges für die Arbeit benötigte Material

Der Kunde stellt sämtliche Utensilien kostenlos zur Verfügung. Der Kunde ist für das Vorhandensein der benötigten Arbeitsgegenstände selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, bei der Vertragserfüllung mitzuhelfen. Sollte aufgrund falscher Arbeitsutensilien eine Sache beschädigt werden, ist eine Haftung seitens Interflexio AG ausgeschlossen.

§ 5 Weitergabe bzw. Verwendung von beruflichen Äusserungen

1. Die Weitergabe beruflicher Äusserungen (Berichte, Stellungnahmen etc.) eines Mitarbeiters bzw. Vertreters der Interflexio AG durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Interflexio AG, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Genehmigung der Weitergabe an Dritte ergibt.

2. Die Verwendung beruflicher Äusserungen von Mitarbeitern bzw. Vertretern der Interflexio AG zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig.

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums

1. Der Auftraggeber darf die im Rahmen eines Vertrages, von der Interflexio AG gefertigten Stellungnahmen, Berichte, Zeichnungen, Berechnungen etc. nur für eigene Zwecke verwenden. Eine andere, anderweitige Verwendung ist ohne schriftliche Zustimmung der Interflexio AG untersagt.

2. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreib-, Rechenfehler oder formelle Mängel, die in einer beruflichen Äusserung (Berichte, Stellungnahme etc.) der Interflexio AG enthalten sind, können von ihr jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. In den vorbenannten Fällen wird der Auftraggeber zuvor von der Interflexio AG kontaktiert werden.


§ 7 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

1. Die Interflexio AG verpflichtet sich nach Massgabe der Gesetze, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden und die nicht das Wohl der Allgemeinheit verletzen bzw. gefährden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von ihrer Schweigepflicht.

2. Die Interflexio AG reicht Berichte, schriftliche Äusserungen etc. über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weiter.

§ 8 Haftung

Interflexio AG besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden haftet (Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio.). Für andere Schäden, ausserhalb der Betriebshaftpflicht ist die Haftung der Interflexio AG auf den Betrag von CHF 500.- limitiert.  Ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt.

Für den Schlüsselverlust wird immer gehaftet, solange der Schlüssel einem Mitarbeiter der Interflexio AG gegeben worden ist. Für im Briefkasten oder ähnliche Orte deponierte Schlüssel ist eine Haftung ausgeschlossen.

Bei einmaligen Aufträgen beträgt keine Sachhaftplicht.

§ 9 Kündigung

1. Die Interflexio AG ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

2. Kommt der Auftraggeber mit der Vergütungszahlung in Verzug und bleibt auch die von der Interflexio AG gesetzte Nachfrist erfolglos, so ist die Interflexio AG berechtigt, sämtliche noch nicht abgewickelten Verträge mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, es sei denn, der Auftraggeber leistet für alle Verträge Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Vergütungsansprüche der Interflexio AG .

3. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäss § 5 nicht nach, so ist die Interflexio AG nach Setzung einer Frist von 10 Tagen ebenfalls berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall steht der Interflexio AG die volle Vergütung abzgl. etwaiger durch die Aufhebung des Vertrages ersparter Aufwendungen zu. Das gleiche gilt auch, wenn die Interflexio AG aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, den Vertrag kündigt. Etwaige Schadensersatzansprüche der Interflexio AG bleiben hiervon unberührt.

4. Kündigt die Interflexio AG aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so steht ihr für die bisher erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch zu, es sei denn, dass ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse sind und auch von ihm nicht verwertet werden.

5. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so steht der Interflexio AG die volle Vergütung abzgl. evtl. ersparter Aufwendungen zu.

6. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der Interflexio AG beruht, so steht der Interflexio AG für die bereits erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch zu, es sei denn, dass die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber nachweislich unverwertbar sind und auch nicht verwertet werden.

7. Ein Rahmenvertrag bzw. ein Dauervertrag mit Pauschalvergütung und/oder gesondert gewährten Konditionen kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Interflexio AG ist allerdings berechtigt, eine Zurückzahlung der aufgrund des Dauer- bzw. Rahmenvertrages und dem damit zugrunde gelegten Auftragsvolumen gewährten Skonti oder Rabatte zu verlangen.

§ 10 Zahlungsbedingungen

1. Die Interflexio AG hat neben ihrer Gebühren- und/oder Honorarforderung Anspruch auf Vergütung ihrer Auslagen. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung u. Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.

2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden gesondert berechnet.

3. Soweit nichts anderes zuvor schriftlich vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Interflexio AG sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

4. Die Forderungen der Interflexio AG werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Auftraggeber schuldhaft in Zahlungsrückstand gerät.

5. Die Interflexio AG ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.

6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Verzugszinsen i.H.v. 2% p.a. über den Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu zahlen, soweit nicht die Interflexio AG die Belastung mit einem höheren oder der Auftraggeber mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist.

7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist.

§11 Gewährleistung

1. Ist die Leistung der Interflexio AG mangelhaft, so hat der Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zunächst das Recht auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

2. Hat der Auftraggeber einen Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erkannt, so ist dieser binnen 2 Wochen der Interflexio AG schriftlich anzuzeigen.

3. Besteht zwischen der Interflexio AG und dem Auftraggeber Streit darüber, ob ein Mangel der Leistung der Interflexio AG vorliegt, so hat die Interflexio AG nach Absprache mit dem Auftraggeber das Recht, einen unabhängigen Gutachter mit einer zusätzlichen Gegenkontrolle mit vergleichbaren Verfahren zu beauftragen. Wird aufgrund der Gegenkontrolle des Gutachters ein Mangel der Leistung der Interflexio AG festgestellt, so trägt die Interflexio AG die Verfahrenskosten, im umgekehrten Fall trägt der Auftraggeber diese entstandenen Kosten.

4. Sofern Mängel auf fehlerhafte Informationen (vgl. § 5) durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, wird die Beseitigung dieser Mängel dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§12 Herausgabe von Unterlagen

1. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Interflexio AG auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag vom Auftraggeber oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Interflexio AG und dem Auftraggeber sowie für Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Interflexio AG ist berechtigt, von sämtlichen zurückzureichenden Unterlagen, Abschriften oder Fotokopien für die eigene Aufbewahrung anzufertigen.

§13 Schlussbestimmungen

1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Interflexio AG und dem Auftraggeber sowie für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Schweizer Recht.

2. Gerichtsstand ist der Sitz der Interflexio AG (Zürich).

3. Ist eine Vereinbarung im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 01.08.2008